Kurt-Waibel-Schule

Beratung

 

Der sonderpädagogische Dienst der Kurt-Waibel-Schule bietet den Grundschulen, Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen in ihrem Einzugsgebiet Beratung und Unterstützung an.

Ziel des sonderpädagogischen Dienstes ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf eine angemessene Förderung an der allgemeinen Schule zu ermöglichen, so dass sie dort weiterhin zielgleich unterrichtet werden können.

Der sonderpädagogische Dienst arbeitet unterstützend durch:

  • Unterrichtshospitationen an der allgemeinen Schule
  • Beratung und Information der Lehrkräfte der allgemeinen Schule
  • Mitwirkung bei der Förder- und ggf. Hilfeplanung in Kooperation mit den Eltern und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern
  • Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule bei Gesprächen und dem Aufbau von geeigneten Förderkonzepten
  • Krisenintervention
  • Zeitlich begrenzte, sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts, wenn erwartet werden kann, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule wieder folgen können.

Folgende Schulen werden vom sonderpädagogischen Dienst der Kurt-Waibel-Schule betreut:

  • Grundschulen in Schwetzingen, Hirschacker, Plankstadt, Brühl, Rohrhof, Ketsch, Oftersheim und Eppelheim
  • Werkrealschulen in Plankstadt, Brühl und Oftersheim
  • Gemeinschaftsschulen in Schwetzingen, Ketsch und Eppelheim.

Dem Team des sonderpädagogischen Dienstes gehören Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer aus dem Kollegium der Kurt-Waibel-Schule an.

Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Für die Aufnahme an ein sonderpädagogisches Beratungs- und Bildungszentrum (SBBZ) oder für die Beschulung in einem inklusiven Setting (IN) ist es notwendig, dass zuvor geklärt wird, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bei dem entsprechenden Schüler bzw. der entsprechenden Schülerin vorliegt. Zur Klärung dieser Fragestellung wird zuerst ein pädagogischer Bericht von der allgemeinen Schule erstellt. Das Schulamt prüft diesen und leitet ggf. eine nähere Überprüfung ein. Hierfür werden Sonderschullehrkräfte der Kurt-Waibel-Schule von Staatlichen Schulamt Mannheim beauftragt ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen. Im Sinne einer kooperativen Diagnostik und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit können hierbei Informationen von Eltern, Lehrkräften der allgemeinen Schule und weiteren Fachdisziplinen (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten) Berücksichtigung finden.

Sonderpädagogische Beratungsstelle

Die sonderpädagogische Beratungsstelle an der Kurt-Waibel-Schule versteht sich als Anlaufstelle für Eltern, pädagogisches Personal und Personen, die sich Sorgen um die allgemeine und sprachliche Entwicklung eines Kindes machen. Sie bietet Diagnostik, Beratung und Frühförderung für entwicklungs- sowie sprachauffällige Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bis zum Schuleintritt bzw. bis zur Aufnahme in den Schulkindergarten an.

Folgendes Unterstützungsspektrum bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle an:

  • Beratungsgespräche für Eltern und erziehende Personen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren
  • Sprach- und Entwicklungsdiagnostik
  • Frühförderung als Gruppen- oder Einzelangebot im Kindergarten
  • Frühförderung als Gruppen- und  Einzelangebot in der Grundschulförderklasse
  • Fachkundige Vermittlung an andere Stellen
  • Begleitung bei der Initiierung von pädagogischen und therapeutischen Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangeboten

Alle Angebote der Beratungsstelle sind dabei kostenfrei und unabhängig von der Schule, an welche sie organisatorisch angegliedert sind. Alle Mitarbeiter der Beratungsstelle handeln ausschließlich im Auftrag der Eltern und unterliegen der Schweigepflicht. Ein Austausch mit Schulen, Arztpraxen, Therapiezentren und weiteren Einrichtungen findet also nur statt, wenn die Eltern ihr Einverständnis dazugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle sind als Sonderschullehrkräfte ausgebildet.

Folgende Gemeinden werden betreut:

Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen, Brühl, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt und Schwetzingen.