Kurt-Waibel-Schule

Informationen

Hier erhalten Sie alle wichtig Informationen, welche Sie für den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen.

Den Schulflyer mit allgemeinen Informationen über die Kurt-Waibel-Schule, können Sie hier als PDF herunterladen.

  • Anträge auf Unterrichtsbefreiung: Am Tag des Opferfestes oder Zuckerfestes können islamische Schülerinnen und Schüler befreit werden, wenn sie rechtzeitig vorher einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung gestellt haben. Ebenso für christliche Kinder am Tag nach der Erstkommunion oder am Tag nach der Konfirmation. Es reicht hier nicht einfach aus, am selben Tag anzurufen und das Kind zu entschuldigen.
  • Bus:
    Bitte schicken Sie Ihre Kinder so zur Bushaltestelle, dass sie fünf Minuten vorher an der Haltestelle stehen. Bitte sprechen Sie noch einmal mit Ihren Kindern, dass sie sich im Schulbus ordentlich verhalten.
  • Krankheit und Entschuldigungstelefon:
    Falls Ihr Kind einmal krank sein sollte, informieren Sie uns bitte am selben Tag telefonisch bis spätestens 8.30 Uhr. Hierzu können Sie auch am Vorabend oder frühmorgens auf den Anrufbeantworter unseres Entschuldigungstelefons sprechen: 06202-5747811. Bitte nennen Sie dann: den Namen des Kindes, die Klasse und den Grund des Fehlens. Zusätzlich muss die Fehlzeit anschließend (spätestens am 3. Tag) schriftlich entschuldigt werden.
  • Ferienverlängerung:
    Wir verstehen, dass Ferien schön sind. Da wir aber Ihre Kinder gemeinsam zur Berufsfähigkeit erziehen wollen, ist es wichtig, zu Beginn der Schulzeit wieder die Schule zu besuchen. Regelung hier vor Ort: Für Ferienverlängerung vor oder nach den Ferien – ohne entsprechende Entschuldigung – erhebt das Ordnungsamt ein Bußgeld in Höhe von 50 € pro Tag.
  • Abmeldung vom Religionsunterricht:
    Wenn Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden wollen, können Sie das immer in den ersten zwei Wochen eines Schuljahres bei der Schulleiterin persönlich unter Angabe der Gründe tun. Die Abmeldung gilt dann bis zum Ende des Schuljahres. Hierbei reicht es nicht aus, dass ein Kind den Unterricht nicht besuchen möchte, Religion ist reguläres Unterrichtsfach. Für alle Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht offiziell befreit sind, entfällt der Unterricht oder die Schülerinnen und Schüler bekommen Ethikunterricht. Grundsätzlich sind aber auch islamische und andersgläubige Schülerinnen und Schüler zum christlichen Religionsunterricht eingeladen. Durch die Teilnahme Andersgläubiger können die Kinder und Jugendlichen die anderen Religionen gegenseitig kennenlernen. Die Religionszugehörigkeit jedes einzelnen wird – auch im christlichen Religionsunterricht – Wert geschätzt – keiner soll von einer anderen Religion überzeugt werden, sondern einfach Religionen kennenlernen und in seinem Glauben oder auch Nicht-Glauben wachsen.
  • Fundsachen:
    Alle Fundsachen werden beim Hausmeisterteam aufbewahrt. Es lohnt sich, wenn Sie etwas vermissen, auf den Tisch in der Aula zu schauen oder bei unserem Hausmeisterteam, Hr. Babajic und Herr Wusch, nachzufragen. Werden die Fundsachen über einen längeren Zeitraum nicht abgeholt, übergeben wir sie einer gemeinnützigen Organisation zur weiteren Nutzung.
  • Bücher / iPad:
    Wie in jedem Schuljahr bekommt Ihr Kind eine Reihe von Schulbüchern und ein iPad kostenlos von der Schule ausgeliehen. Wir bitten Sie daher, die Bücher einzubinden, für das iPad eine Schutzhülle zu besorgen und Ihr Kind anzuhalten, Bücher und das iPad pfleglich zu behandeln. Außerdem bitten wir Sie, dass das iPad immer aufgeladen in die Schule mitgegeben wird.
    Am Ende des Schuljahres überprüfen wir die Bücher auf eventuelle Beschädigungen und verlangen von den Eltern je nach Art der Beschädigung und Nutzungshäufigkeit einen Ausgleich. Beschädigungen vermerken wir, so dass den nächsten Nutzern keine Nachteile entstehen. Wenn keine Beanstandungen zu verzeichnen sind, war die Ausleihe kostenlos. Das iPad muss beim Verlassen der Schule ebenfalls abgegeben werden. Auch hier wird der Zustand des Gerätes überprüft.
  • Roller und Handys in der Schule:
    Roller müssen vor der Schule an den Fahrradständern abgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind das Schloss selbstständig bedienen kann. Handys müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Wird ein Handy benutzt, wird es bis zum Ende des Unterrichtstages verwahrt.
  • Arbeitsgemeinschaft:
    Wer in einer Arbeitsgemeinschaft teilnimmt, bleibt einfach nach dem Unterricht in der Schule. Einige Schüler kochen das Mittagessen. Wir essen dann alle gemeinsam. Das Essen ist für die Schüler kostenlos und wird vom Förderverein bezahlt. Alle AGs beginnen in der dritten Schulwoche.
  • Außerschulische Nachmittagsbetreuung:
    Der Schulbus fährt grundsätzlich passend zum Stundenplan, sprich nach Unterrichtsende. Wenn Sie nicht zum Bezirk der Nordstadtschule gehören und ihr Kind eine Betreuung benötigt, melden Sie Ihr Kind normalerweise  in der Betreuung an ihrem Wohnort an. Ihr Kind fährt dann nach Unterrichtsende mit dem Schulbus nach Hause und geht vor Ort in die  Betreuung. Bitte besprechen Sie dort direkt, ob eine Aufnahme möglich und eine zusätzliche Begleitung erforderlich ist. Bei Rückfragen sprechen Sie uns oder die Kernzeit an, Ausnahmen sind möglich.
    • Nordstadtschule Schwetzingen, Mo. – Fr. 07:30-17:00, Tel. 574746
    • Friedrich-Ebert-GS Oftersheim, Mo. – Fr. 07:30-17:00, Tel. 597128
    • Humboldtschule Plankstadt, Mo. – Fr. 07:30-17:00, Tel. 1279042
    • Schillerschule Brühl, Mo. – Fr. 07:30-17:00, Tel. 702823
    • Jahnschule Brühl, Mo. – Fr. 07:30-17:00, Tel. 859675
  • Soziale Gruppe an der Kurt-Waibel-Schule
    • Mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung
    • Ganzheitlicher Ansatz
    • Zusatzantrag über das Jugendamt erforderlich
  • Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres 2011 das Bildungs- und Teilhabegesetz in Kraft gesetzt.

      Wer:

Alle Empfänger von

  • Wohngeld
  • SGB II und SGB XII
  • Kinderzuschlag und Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

      Was:

  • eintägige Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlichen Schulbedarf
  • Nachhilfe
  • Zuschuss zum Mittagessen in Betreuungseinrichtungen
  • Beiträge für Vereine und Kurse.

      Wo:

Bei der Stelle, von der Sie die Leistung bekommen (z.B. Arbeitsamt, Sozialamt)

  • oder Sie können den Antrag einfach beim Sozialamt im Rathaus abgeben

     Wann:

      Die Anträge müssen zum Schuljahresbeginn gestellt werden!!!

      Antragspapiere:

  • Antrag über die Leistung
  • Kopie von der Bewilligung des Leistungsbezugs (z.B. Bescheid über Wohngeld, Leistung nach dem Asylbewerbergesetz …)
  • Bescheinigung der Schule oder des Vereins
  • Bitte teilen Sie der Klassenleitung mit, wenn Sie eine Bescheinigung für eine Leistung brauchen.