Kurt-Waibel-Schule

Inklusion

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann entweder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder in einem inklusiven Setting an einer Allgemeinen Schule (Grundschule, Gemeinschaftsschule etc.) eingelöst werden.

Man spricht von Inklusion, wenn Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eine Allgemeine Schule besuchen. Die Kinder und Jugendlichen werden hierbei von Lehrkräften der Allgemeinen Schule und Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern gemeinsam unterrichtet und individuell gefördert.

Ziel ist der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Hierbei stehen gemeinsame Lernerfahrungen am selben Unterrichtsgegenstand im Vordergrund.

Sonderpädagogische Unterstützung, Entwicklungsbegleitung, Beratung und Förderung erfolgen durch eine Sonderschullehrkraft unserer Schule. Dies bedeutet, dass abhängig von der Schüleranzahl und den Bildungsbedarfen eine bestimmte Anzahl an Stunden von einer Sonderschullehrkraft unserer Schule in die Inklusion fließen.

Die Kooperation erfolgt mit Allgemeinen Schulen in unserem Einzugsgebiet.